Verkaufsverbot für invasive Neophyten
Der Bundesrat passt die Freisetzungsverordnung bei invasiven Neophyten an: Ab dem 1. September 2024 ist der Verkauf von bestimmten invasiven gebietsfremden Pflanzen, darunter der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum, verboten. Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind vom Verbot nicht betroffen und müssen nicht zwingend entfernt werden. Wir empfehlen jedoch, die Blütenstände oder Beeren zu entfernen.